Künstliche Beleuchtung - eine Gefahr für viele Tierarten
Künstliches Licht in der Nacht nimmt weltweit sehr deutlich erkennbar zu und wird als stetig wachsende Umweltbeeinträchtigung eingestuft. Die vom Menschen verursachte Aufhellung des Nachthimmels schmälert nicht nur die Qualität des Sternenhimmels, sondern hat auch weitreichende Auswirkungen auf nachtaktive Lebewesen und das menschliche Wohlbefinden. Zugvögel und nachtaktive Insekten sind besonders durch die Lichtintensität der Großstädte gefährdet. So werden Zugvögel von der künstlichen Beleuchtung der Hochhäuser angezogen und finden durch die darauf folgende Kollision ihren Tod.
Ein ähnliches Schicksal betrifft nachtaktive Insekten. Diese werden von Lichtquellen mit hohem UV-Anteil angezogen. Die Tiere verbrennen oder sterben an Erschöpfung. In Randbereichen von Schutzgebieten kann dies zu Problemen mit geschützten Arten führen. Die meisten heimischen Schmetterlingsarten sind nachtaktiv, viele Nachtfalter stehen auf der Roten Liste gefährdeter Tiere. Die Erlebbarkeit des Sternenhimmels ist durch unnötige Beleuchtung erheblich eingeschränkt.
In Österreich gibt es gegenwärtig noch keine verbindlichen Rechtsvorschriften für die Reduktion von Kunstlicht (Stand 2023). Es gibt jedoch den Leitfaden "Österreichischer Leitfaden Außenbeleuchtung" sowie eine ÖNORM, die zur Eindämmung der Lichtverschmutzung herangezogen werden kann: "O 1052 Lichtimmissionen - Messung und Beurteilung". Gemäß dieser Norm dürfen z.B. naturschutzfachlich sensible Lebensräume durch künstliche Beleuchtung um nicht mehr als 0,25 Lux (Vollmondhelligkeit!) "beleuchtet" werden.