Nationale Biodiversitäts-Kommission

Die Nationale Biodiversitäts-Kommission (NBK) berät die zuständige Ministerin oder Minister in nationalen, EU und internationalen Angelegenheiten der Biologischen Vielfalt und Leistungen der Ökosysteme. 

Foto Arbeitssituation

Österreich hat 1994 das internationale Übereinkommen über Biodiversität (CBD) ratifiziert. Ein Jahr später - 1995 - wurde die nationale Biodiversitätskommission (NBK) mit dem Ziel errichtet, eine Plattform für alle zuständigen Akteurinnen, Akteure, Stakeholder, Betroffenen sowie Expertinnen und Experten zu bieten. Im Rahmen der Kommission wurden vor allem Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der CBD diskutiert. Weiterhin wurden verschiedene Aspekte der Biodiversität diskutiert und Informationen ausgetauscht.

2014 wurde diese Form der Zusammensetzung der NBK aufgelöst. Vom Umweltministerium wurde ein neues Nominierungsverfahren zur Einrichtung der NBK als Kommission zur Beratung der Ministerin oder des Ministers in Angelegenheiten der biologischen Vielfalt gemäß Paragraph 8 Bundesministeriengesetz durchgeführt. In ihrer ersten Sitzung hat die NBK 2014 eine Geschäftsordnung beschlossen.

Aufgaben gemäß Geschäftsordnung

Die Nationale Biodiversitäts-Kommission berät die zuständige Ministerin bzw. den zuständigen Minister in nationalen, EU und internationalen Angelegenheiten der Biologischen Vielfalt und Leistungen der Ökosysteme. Insbesondere begleitet sie die Entwicklung, Evaluierung und Umsetzung der Nationalen Biodiversitäts-Strategie. In diesem Zusammenhang hat die Nationale Biodiversitäts-Kommission insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beratung und Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen in Fragen der Biologischen Vielfalt und Leistungen der Ökosysteme auf nationaler, EU und internationaler Ebene
  • Abstimmung und Abgabe von Empfehlungen zu Entwicklung, Beschluss, Evaluierung der Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie sowie der Erreichung nationaler Biodiversitäts-Ziele
  • Abstimmung nationaler Biodiversitäts-Berichte, insbesondere zum Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity/CBD)
  • Entwicklung, Abstimmung und Empfehlung nationaler Positionen für die Vertragsstaatenkonferenzen der CBD und sowie den Konferenzen der Unterorgane der CBD
  • Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich der Biologischen Vielfalt

Mitglieder & Vorsitz

Mitglieder der NBK sind Vertreterinnen und Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen: Ministerien, Bundesländer, Sozialpartner, Universitäten, Bundesämter, NGOs und diverse Interessensvertretungen, einschließlich der Grundbesitzerinnen und -besitzer. Vorsitz führt die Leitung der für Biodiversität im BMK zuständigen Fachabteilung, das ist gegenwärtig Frau Mag.a Valerie Zacherl-Draxler (Abteilung V/10).

Quelle & Kontakt 

BMK (letzter Zugriff am 20.07.2023)