Österreichische Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt

Als Vertragspartei des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt der Vereinten Nationen hat sich Österreich dazu verpflichtet, die biologische Vielfalt zu schützen, ihre Komponenten nachhaltig zu nutzen und Verantwortung für den Erhalt der globalen Biodiversität zu übernehmen. Gemäß Artikel 6 des Übereinkommens  soll "jede Vertragspartei (...) nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt entwickeln oder zu diesem Zweck ihre bestehenden Strategien, Pläne und Programme anpassen".  

Foto kleines Bäumchen in einer Hand

Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+

Die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ wurde am 12.12.2022 vom BMK veröffentlicht. Die Strategie greift die von der Europäischen Union sowie auf internationaler Ebene formulierten Zielsetzungen und Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität auf.

Ein Zehn-Punkte-Programm sieht nationale quantitative und qualitative Ziele und die erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt in allen Lebensräumen Österreichs vor. Die für die Biodiversität relevanten Sektoren werden ebenso adressiert wie erforderliche Rahmenbedingungen. Diese Ziele und die entsprechenden Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die biologische Vielfalt in Österreich zu schützen, die Gefährdungen aktiv anzugehen und somit weitere Verluste zu verhindern und auch die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen:

  1. Verbesserung von Status und Trends von Arten und Lebensräumen,
  2. Effektiver Schutz und Vernetzung aller ökologisch wertvollen Lebensräume,
  3. Wiederherstellung für Biodiversität und Klimaschutz besonders wichtiger Ökosysteme,
  4. Entscheidende Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Fragmentierung,
  5. Einleitung von transformativem Wandel in der Gesellschaft und Integration der Biodiversität in alle Sektoren – „Mainstreaming“,
  6. Stärkung des globalen Engagements,
  7. Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Biodiversitätserhalt,
  8. Sicherstellung der Finanzierung von Biodiversitätserhalt und Unterstützung für biodiversitätsförderndes Handeln,
  9. Wertschätzung der Biodiversität in Gesellschaft und Wirtschaft,
  10. Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Erreichung und Evaluierung der Biodiversitätsziele.

Mit der Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ soll auch ein Beitrag zu einem umfassenden transformativen Wandel in unserer Gesellschaft geleistet werden.