Nationale Berichte
Der Artikel 16 der CBD definiert, dass jede Vertragspartei in regelmäßigen Abständen einen Bericht zu legen hat über die Maßnahmen, die zur Umsetzung der CBD auf nationaler Ebene ergriffen werden und deren Wirksamkeit.
Die Berichte spiegeln die auf nationaler Ebene gewonnenen Erfahrungen wider. Die nationalen Berichte dienen als Kontrollinstrument zur Umsetzung der Biodiversitäts-Konvention. Sie legen den Handlungsbedarf auf nationaler, regionaler und globaler Ebene fest, insbesondere hinsichtlich wissenschaftlicher, technischer und budgetärer Erfordernisse. Die Vertragsparteien sind aufgefordert, ihren siebten nationalen Bericht bis zum 28. Februar 2026 und ihren achten nationalen Bericht bis zum 30. Juni 2029 vorzulegen.