Artenschutz im Urlaub

13. Juli 2023

Urlaub ist immer etwas besonderes! Die schönsten Urlaubsfreuden sind aber schnell verdorben, wenn man im Urlaubsland oder bei der Rückkehr mit seinen Mitbringseln eine unangenehme Überraschung erlebt. Die Broschüre „Artenschutz im Urlaub“ bewahrt Sie vor der verbotenen Einfuhr tierischer oder pflanzlicher Souvenirs.

Blick in die Augen eines Löwen

Über 30.000 Arten sind durch strenge Gesetze geschützt. Der unbedachte Kauf von tierischen oder pflanzlichen „Souvenirs“ kann gravierende rechtliche Konsequenzen zur Folge haben: Beschlagnahmung, Geldstrafen (bis zu 40.000 Euro) und in manchen Fällen sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

Eine Broschüre, die gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen erstellt wurde, enthält eine Reihe von nützlichen Tipps:

  • Beispiele kritischer Produkte „vom Gürtel bis zum Papagei“
  • länderspezifische Bestimmungen für Souvenirs
  • Wissenswertes für die richtige Verzollung
  • weiterführende Informationen

Bedenken Sie: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Downloads

Folder „Artenschutz im Urlaub“ (BMF) 

Zoll: Artenschutzrechtliche Beschränkungen (BMF)

Quelle

BMK (letzter Zugriff am 13.07.2023)