Die Biodiversitätskonvention
In den 1980er Jahren erkannten Politker, dass die damaligen Lösungsansätze die weltweiten Umweltprobleme nicht stoppen könnten. Anerkannte Wissenschafter setzten eine bis heute anhaltende Diskussion über eine nachhaltige Nutzung der biologischen Ressourcen in Gang.
1992 fand die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro/Brasilien statt. Auf diesem "Erdgipfel" wurde erstmals versucht, in einem weltweiten und umfassenden Ansatz gemeinsame Lösungen zur Erhaltung des Lebens zu finden. Als vorrangig erachteten die Staatsoberhäupter die Zusammenarbeit zur Erhaltung des Weltklimas, zum Schutz der globalen Ozonschicht, zur Bekämpfung der Wüstenausbreitung sowie zur Erhaltung der bilogischen Vielfalt.
Seitdem ist die Erhaltung der Biodiversität Inhalt eines internationalen Vertrages. Ziel des Übereinkommens ist die Erhaltung größtmöglicher Biodiversität zum Nutzen von gegenwärtigen und zukünftigen Generationen sowie um ihres inneren Wertes willen. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitäts-Konvention, Convention on Biological Diversity/CBD) wurde von 196 Staaten sowie von der EU unterzeichnet. Auch Österreich ist seit seinem Beitritt im Jahr 1995 verpflichtet, die Ziele der Biodiversitäts-Konvention umzusetzen.
Das Übereinkommen behandelt nicht nur den Schutz der gesamten biologischen Vielfalt, sondern auch die ökologisch nachhaltige Nutzung. Die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung der genetischen Ressourcen entstehenden Gewinne ist ein wesentliches Ziel: Es soll sichergestellt werden, dass technisierte Staaten die wirtschaftlich arme Staaten des Südens, die meist reich an genetischen Ressourcen sind, bereichern.