Beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien birgt Risiko für Artenvielfalt

24. Mai 2024

Bis zum Stichtag 21.05.2024 war es jenen Bundesländern, welche bereits Zonen für die Erneuerbare Energien-Erzeugung verordnet haben, möglich, diese vereinfacht als sogenannte Beschleunigungsgebiete auszuweisen. Das besagt die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (kurz: RED III). In diesen Gebieten gilt für Windkraft- und Solar-Projekte auf der Freifläche keine Pflicht mehr für eine Umweltverträglichkeits- oder Naturverträglichkeitsprüfung. Projekten zur Erzeugung von erneuerbarer Energie wird hiermit ein überragendes öffentliches Interesse zugeschrieben. Die Naturschutzorganisation BirdLife Österreich befürchtet durch das normierte „überragende öffentliche Interesse“ der Erneuerbaren-Erzeugung und bei Wegfall der Umweltverträglichkeits- und Naturverträglichkeitsprüfung in Beschleunigungsgebieten eine fortschreitende Gefährdung der heimischen Artenvielfalt und fordert: Klimaschutz darf nicht gegen Natur- und Artenschutz ausgespielt werden!

Foto Windrad

Keines der Bundesländer, welche bereits Zonen für die Erneuerbare Energien-Erzeugung verordnet haben, hat die Möglichkeit der vereinfachten Ausweisung als Beschleunigungsgebiet in Anspruch genommen. Ab nun gilt, dass der Staat Österreich innerhalb der kommenden 12 Monate eine koordinierte Erfassung von Beschleunigungsgebieten durchführen muss, welche bestimmte Kriterien, wie etwa den Ausschluss von Hauptvogelzugrouten, erfüllen müssen. 

Bislang musste durch die Umweltverträglichkeits- und Naturverträglichkeitsprüfung und die damit einhergehenden naturschutzfachlichen Untersuchungen sichergestellt werden, dass ein Projekt zu keiner erheblichen Verschlechterung des Zustandes von Arten und Lebensräumen im jeweiligen Projektgebiet führt. „Das fällt nun weg“, weiß Bernadette Strohmaier von BirdLife Österreich: „Und so ist zu befürchten, dass das schnelle Screening von Erneuerbaren-Projekten nur oberflächlich stattfindet!“ Zudem gäbe es für die zu erwartete Menge an Erneuerbaren-Projekten nicht ausreichend viele Amtssachverständige.

BirdLife Österreich befürwortet den Ausbau der erneuerbaren Energien, wenn dieser naturverträglich gestaltet wird und sieht die Notwendigkeit und Möglichkeit, dem Naturund Artenschutz Sorge zu tragen:

  • Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten muss unter Berücksichtigung von Artenschutzbelangen stattfinden und darf die konfliktträchtigsten Gebiete nicht betreffen.
  • Die Behörden sollen künftig sowohl im Rahmen des Screenings auf Ebene der Beschleunigungsgebiete als auch auf Ebene des naturschutzrechtlichen Verfahrens notwendige Minderungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen festgelegen.  
  • Neben der Ernennung von Beschleunigungsgebieten sollen langfristige, rechtlich verankerte Tabugebiete zum Zweck des Natur- und Artenschutzes ausgewiesen werden. BirdLife sieht hier auch die Notwendigkeit und das Potential, bestehende Schutzgebiete zu erweitern bzw. neue Gebiete auszuweisen. 
  • Weiters müssen die durch den Ausbau in den Beschleunigungsgebieten verursachten negativen Auswirkungen entsprechend kompensiert werden. Dies soll durch eine koordinierte Umsetzung von lebensraumverbessernden Maßnahmen, Artenschutzprogrammen oder ähnliche Maßnahmen erfolgen, wobei die Kosten von den Projektträgern getragen werden müssen.

„Durch diese Maßnahmen kann ein Brückenschlag zwischen dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Naturschutz gelingen, ohne dass das allgegenwärtige Artensterben weiter befeuert wird“, so Bernadette Strohmaier von BirdLife Österreich abschließend,

Kontakt

Dr. Susanne Schreiner, Pressesprecherin BirdLife Österreich Mobil: +43 (0) 699 181 555 65 susanne.schreiner@birdlife.at www.birdlife.at

Quelle

Pressemitteilung BirdLife Österreich vom 21.05.2024: Presse | BirdLife Österreich