Netzwerk-Tagung zu internationalen Konventionen des Biodiversitätsschutzes (27./28.10.2021, Linz)

14. Oktober 2021

Aus Anlass des derzeitigen klimabedingten Biodiversitätsschwundes findet am 27. und 28. Oktober 2021 an der JKU Linz die internationale, hochkarätig besetzte "Netzwerk-Tagung zu internationalen Konventionen des Biodiversitätsschutzes" statt, die sich zudem auch einer "ländervergleichende[n] Bestandsaufnahme
nach 40 Jahren Bonner und Berner Konvention und nach 40 Jahren Vogelschutzrichtlinie sowie Handlungsempfehlungen für die Zukunft" widmet.

Foto Perlmuttfalter

Zum Ziel der Tagung

Die immer häufiger auftretenden Extremwetterereignisse als Folgen der Klimakrise und auch Pandemien, die ihre Ursachen in der stetig zunehmenden Zerstörung von Lebensräumen wildlebender Arten haben, zeigen überdeutlich, welch verheerende Folgen der weltweit stattfindende Raubbau an der Natur für uns Menschen hat. Klar ist, dass die Bekämpfung der Klimakrise und die Bekämpfung des Biodiversitätsverlustes als zwei Seiten einer Medaille betrachtet werden müssen.

Dass unser Umgang mit der Natur grundlegend überdacht werden muss, dass dem Schutz und dem Erhalt natürlicher Lebensräume über Ländergrenzen hinweg mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, ist keine neue Erkenntnis. Seit vielen Jahren wird das Ziel verfolgt: Stopp dem Artensterben!

Die gesetzlichen Regelungen sind vorhanden. Vor inzwischen mehr als 40 Jahren sind – basierend auf der Erklärung von Stockholm 1972 – sowohl die Bonner Konvention (Übereinkommen zum Erhalt wandernder wild lebender Tierarten – 1979) als auch die Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume – 1979) in Kraft getreten.

Seit 1979 ist ein Netz von rechtlich und politisch verbindlichen Instrumenten für den Schutz von wild lebenden Tieren und Pflanzen sowie ihrer natürlichen Lebensräume geschaffen worden. Seither sind eine Vielzahl von Schutzgebieten eingerichtet worden und es gelten strenge Regeln zum Schutz bedrohter Arten. Trotz dieser Regelungen ist aber weiterhin ein ständiger und inzwischen bedrohlicher Verlust an biologischer Vielfalt zu verzeichnen.
Von großer Bedeutung für die Tagung ist dabei die länderübergreifende Betrachtung des Biodiversitätsschutzes. Nur mit einer länderübergreifenden Zusammenarbeit
lassen sich die Ziele erfolgreich verwirklichen. Diese Zusammenarbeit steht daher auch im Vordergrund der genannten Regelungen.

Ziel der Tagung ist die Darstellung der zahlreichen Verbesserungen, die durch die genannten Konventionen und die Vogelschutzrichtlinie erreicht wurden, aber auch das Aufzeigen der weiterhin bestehenden Defizite. Ebenso sollen Schlussfolgerungen gezogen werden, wie den bestehenden Defiziten begegnet werden kann und was zu besseren Lösungen bei der Umsetzung der Schutzziele führen kann.

Dies ist vor dem Hintergrund der Debatten um die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 von besonderer Bedeutung. (Damit die Ökosysteme bis 2050 angemessen geschützt werden, fordert das EU-Parlament eine Art Pariser Abkommen für biologische Vielfalt und ein EU-Artenschutzgesetz. Die Abgeordneten stimmten in ihrer Plenarsitzung der Entschließung „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ mit 515 zu 90 Stimmen bei 86 Enthaltungen zu.)

Anmeldung

Die Anmeldung zur Tagung, an der Sie auch online teilnehmen können, ist noch per Mail an iur@jku.at möglich.

Kontakt

Institut für Umweltrecht
JKU Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Tel +43 732 2468 3570