3. März: Internationaler Artenschutztag und 50 Jahre Washingtoner Artenschutzabkommens CITES
3. März ist der internationale Artenschutztag – und das 50. Jubiläum des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES. „Das ist gleichzeitig Anlass zur Freude – aber auch zur Sorge“, betont Wiens Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky. Denn die „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ (CITES) ist das älteste große internationale Umweltschutzabkommen, das schon viele Erfolge feiern konnte. Gleichzeitig ist einiges noch nicht geglückt, wie zum Beispiel der zwar verbotene, aber noch immer florierende Handel mit Tigern bzw. Tigerprodukten. Gleiches gilt für den komplett untersagten Handel mit Elefanten-Elfenbein und Nashorn-Horn: Auch hier florieren immer noch Wilderei und Schmuggel.
Erfolge bei Vikunja-Kamel und Nilkrokodil
Mit dem Artenschutzabkommen CITES haben sich am 3. März 1973 die Vertragsstaaten verpflichtet, bedrohte Tier- und Pflanzenarten vor der Übernutzung durch unkontrollierten internationalen Handel zu schützen. Erfolgreich war dies u. a. für die Bestände des südamerikanischen Vikunja-Kamels und des Nilkrokodils, die sich seit ihrer Unterschutzstellung deutlich erholt haben.
Alle drei Jahre treffen sich die mehr als 180 Vertragsstaaten auf der CITES-Konferenz, um neue Maßnahmen und Konsequenzen bei Verstößen zu beraten. So sind auch Ende Februar wieder einige neue Bestimmungen in Kraft getreten, die im vergangenen November bei der CITES-Konferenz beschlossen worden sind. In der Bundeshauptstadt wird die Umsetzung des Abkommens von der Stadt Wien-Umweltschutz koordiniert.
Der Zebrawels ist jetzt geschützt
Beispielsweise wurde durch die neuen Regelungen mit dem Zebrawels (Hypancistrus zebra) erstmalig ein beliebter Süßwasser-Aquarienbewohner unter besonderen Schutz gestellt. Die Art lebt ausschließlich im Rio Xingu in Brasilien und wurde dort erst in den 1980er Jahren entdeckt. Sie ist in der Natur hochbedroht und im Aquarium sehr beliebt – ein klassischer Fall für die CITES-Konvention. Neuanschaffungen des Zebrawelses dürfen zukünftig nur noch mit einem Nachweis der legalen Herkunft gehandelt und gehalten werden.
Neuer Schutz für Schildkrötenarten
Neben dem Zebrawels wurden zahlreiche Schildkrötenarten neu auf die Liste der geschützten Arten gesetzt, darunter Höckerschildkröten der Gattung Graptemys aus dem östlichen Nordamerika und alle Erdschildkröten der süd- und mittelamerikanischen Gattung Rhinoclemmys.
Diskussion um Holz der Geigenbögen
Auf der Konferenz war auch der strengste Artenschutz für Fernambukholz diskutiert worden. Aus diesem nur in Brasilien vorkommenden Holz werden fast alle Geigenbögen gebaut. Am Ende einigten sich die Vertragsstaaten darauf, diese Baumart im besonderen Schutz zu belassen. Weiterhin muss daher die legale Herkunft jedes Bogens aus diesem Holz nachgewiesen werden, doch eine zusätzliche Pflicht für eine artenschutzrechtliche Vermarktungsgenehmigung für Bogenbauer und Musiker wurde nicht beschlossen.
Kontakt
Roman David-Freihsl
Stadt Wien-Umweltschutz
E-Mail: roman.david-freihsl@wien.gv.at
www.umweltschutz.wien.at
Quelle
OTS-Meldung vom 2. März 2023 (letzter Zugriff am 3.3.2023)