Das Trittsteinbiotope-Netzwerk verdichtet sich

27. Januar 2023

Das BFW sucht weiterhin nach Waldflächen als Trittsteinbiotope. Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen können jetzt auch größere Flächen bis zu 25 ha melden. Diese Flächen werden im Rahmen eines Vertragsnaturschutzes für bis zu 20 Jahre außer Nutzung gestellt, die Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen erhalten dafür ein Entgelt. Die Trittsteinbiotope dienen dem Prozessschutz sowie der Erhaltung und Verbesserung der Biotopvernetzung für zu schützende Arten. Gesucht sind Flächen auf Sonderstandorten, Flächen mit seltenen Artenvorkommen und/oder Mikrohabitaten.

Foto Totholz im Wald

Ökosysteme brauchen eine gewisse Größe, um dauerhaft stabil und selbstregulierend bestehen zu können. „Größere Waldflächen eignen sich ideal dafür, denn sie bieten ausreichend Lebensraum und Ressourcen für waldbewohnende Arten. Solche Waldflächen können im Falle von Störungen durch Umwelteinflüsse eine gute Regenerationsfähigkeit aufbringen“, sagt Biodiversitätsexpertin Janine Oettel vom Bundesforschungszentrum für Wald.

Flächen von 0,5 bis 25 Hektar können gemeldet werden

Für Naturschutz und Forstwirtschaft sind deshalb auch größere Trittsteinbiotope essentiell. Im Rahmen der Projekte „ConnectPLUS“, gefördert aus Mitteln des Waldfonds der Republik Österreich, und „ConnectForBio“, unterstützt von Bund, Ländern und Europäischer Union, sucht das BFW mit Unterstützung von BIOSA (Biosphäre Austria) Trittsteinbiotope in Österreichs Wäldern mit einer Größe von 0,5 bis 25 ha, welche private Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie Gebietskörperschaften melden können.

Interessierte Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sind eingeladen, teilzunehmen und potentielle Trittsteinbiotope in ihren Wäldern entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Für weitere Infos und Flächenmeldungen besuchen Sie unsere Website www.trittsteinbiotope.at oder schreiben Sie eine Mail an info@trittsteinbiotope.at.

Vertragsnaturschutz

Das BFW schließt mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern einen Vertrag über die Außernutzungsstellung für 10 oder 20 Jahre je nach Flächengröße ab. Förderfähig sind alle privaten Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie Gebietskörperschaften entsprechend der Sonderrichtlinie Waldfonds. Die gemeldeten Flächen werden in einer GIS-basierten Modellierung bewertet und entsprechend ihrer Bedeutung als Trittsteinbiotop nach Prioritäten gereiht. Im nächsten Schritt erfolgen bei einer gemeinsamen Begehung mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern die Abgrenzung der Fläche sowie eine Erhebung von Waldstrukturen und Vegetation. Basierend darauf wird die Entgeltpauschale in Höhe von 1.750 – 5.040 EUR je Hektar und Dauer, entsprechend nach Baumart und Alter eingestuft und der Vertrag erstellt. Während der Vertragslaufzeit ist regelmäßig ein Kurzbericht zum Zustand der Fläche zu erstellen.

Sonderstandorte und spezielle Strukturen gefragt

Die Erhaltung der Artenvielfalt in Wäldern benötigt eine gewisse Vielfalt an Strukturen, damit verschiedene Arten mit unterschiedlichen Lebensraumansprüchen Nischen finden können. Mikrohabitate an Bäumen, wie etwa Baumhöhlen sowie Moosbewuchs, und Kleinstrukturen am Boden, wie beispielsweise Steinhaufen und Nassstellen, sind Kleinstlebensräume, die Insekten, Pilzen, Kleinsäugern, Vögeln und Amphibien einen Unterschlupf bieten können. Sie dienen außerdem als Rückzugsorte für wandernde Arten und fördern damit deren Ausbreitungsmöglichkeiten.

Sonderstandorte sind Lebensräume mit extremen Bedingungen (Trockenheit, Nässe, Torfstandorte oder Sandstandorte etc.) und bieten Lebensraum für hochspezialisierten Arten. Da diese Lebensräume aufgrund ihrer extremen Bedingungen selten vorkommen, sind auch die darin vorkommenden Arten selten, haben jedoch eine große Bedeutung für die Biodiversität und die Funktionalität der Ökosysteme. Durch die Abweichung von regionalen Bedingungen auf Sonderstandorten stellen Trittsteinbiotope in Wäldern wichtige Ausweichmöglichkeiten für Arten dar, deren Lebensräume durch Klimaveränderungen betroffen sind. Eine Verbesserung der Konnektivität fördert damit Ausbreitungsmöglichkeiten, Wiederansiedelungen und den Genfluss zwischen Populationen.

Quelle

Pressemitteilung des BFW vom 18.01.2023 (letzter Zugriff am 27. Jänner 2023)