Der Grüne Deal: Richtungsweisende Vorschläge zur Wiederherstellung der Natur in Europa bis 2050 und zur Halbierung der Verwendung von Pestiziden bis 2030
Die Kommission hat am 22. Juni 2022 richtungsweisende Vorschläge zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und Renaturierung in ganz Europa – von landwirtschaftlichen Flächen und Meeresgebieten bis hin zu Wäldern und städtischen Gebieten – angenommen. Die Kommission schlägt ferner vor, die Verwendung chemischer Pestizide und der von ihnen ausgehenden Risiken bis 2030 um 50 % zu verringern. Dies sind die wichtigsten Legislativvorschläge zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die dazu beitragen werden, die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung in der EU und weltweit zu gewährleisten.
Der Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist ein wichtiger Schritt, um den Kollaps von Ökosystemen zu verhindern und den schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts vorzubeugen. Die Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Flüssen, Wäldern, Grasland, Meeresökosystemen und städtischen Gebieten in der EU und der darin vorkommenden Arten ist eine grundlegende, kostenwirksame Investition in unsere Ernährungssicherheit, unsere Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel, unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Desgleichen werden auch die neuen Vorschriften für chemische Pestizide den ökologischen Fußabdruck des Lebensmittelsystems der EU verringern, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Bürgerinnen und Bürgern und Beschäftigten in der Landwirtschaft schützen und dazu beitragen, die wirtschaftlichen Verluste zu mindern, die wir aufgrund der sich verschlechternden Bodengesundheit und des durch Pestizide verursachten Rückgangs an Bestäubern bereits hinnehmen müssen.
Gesetz zur Wiederherstellung Europas geschädigter Natur bis 2050
Die Kommission präsentierte Vorschläge für die allerersten Rechtsakte ihrer Art, die ausdrücklich auf die Wiederherstellung der Natur in Europa abzielen, um 80 % der europäischen Lebensräume in schlechtem Zustand wiederherzustellen und um alle Ökosysteme zu renaturieren – von Wald- und landwirtschaftlichen Flächen bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen. Laut diesem Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur gelten für jeden Mitgliedstaat rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen. Diese Ziele ergänzen die bestehenden Rechtsvorschriften. Bis 2030 sollen für mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt und diese bis 2050 auf alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme ausgedehnt werden.
Das Gesetz wird die bisherigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur wie z. B. Renaturierung, Wiederaufforstung, Begrünung von Städten oder Beseitigung von Umweltbelastungen ausweiten, damit sich die Natur erholen kann. Die Wiederherstellung der Natur ist nicht gleichbedeutend mit Naturschutz und führt nicht automatisch zu mehr Schutzgebieten. Die Wiederherstellung der Natur ist zwar auch in Schutzgebieten notwendig, deren Zustand sich zunehmend verschlechtert, aber nicht alle wiederhergestellten Gebiete müssen zu Schutzgebieten erklärt werden. Bei vielen davon wird dies nicht geschehen, da die Wiederherstellung Wirtschaftstätigkeiten nicht ausschließt. Bei der Wiederherstellung geht es darum, im Einklang mit der Natur zu leben und zu produzieren, indem überall für mehr biologische Vielfalt gesorgt wird, und zwar auch in den Gebieten, in denen Wirtschaftstätigkeiten stattfinden, wie z. B. Wälder, landwirtschaftliche Flächen und Städte.
Alle Teile der Gesellschaft wirken eng bei der Wiederherstellung mit und ziehen Nutzen daraus. Sie muss inklusiv sein und hat besonders positive Auswirkungen auf diejenigen, die für ihren Lebensunterhalt unmittelbar auf eine gesunde Natur angewiesen sind, darunter Land- und Forstwirte sowie Fischer. Jeder Euro, der in die Wiederherstellung der Natur investiert wird, bringt eine Rendite von 8–38 € dank der Ökosystemdienstleistungen, die die Ernährungssicherheit, Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen, Klimaresilienz und Anpassung an den Klimawandel und menschliche Gesundheit fördern. Die Investitionen führen auch zu mehr Natur in unseren Landschaften und im Alltag – mit nachweislichen Vorteilen für Gesundheit und Wohlbefinden sowie kulturellem und Erholungswert.
Im Gesetz zur Wiederherstellung der Natur werden Zielvorgaben und Verpflichtungen für die Wiederherstellung verschiedenster Ökosysteme an Land und im Meer festgelegt. Dabei werden die Ökosysteme mit dem größten Potenzial für den Abbau und die Speicherung von CO2 und die Prävention oder Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen zu den obersten Prioritäten gehören. Das neue Gesetz baut auf bestehenden Rechtsvorschriften auf, beschränkt sich aber nicht auf die Schutzgebiete der Habitat-Richtlinie und von Natura 2000, sondern soll alle natürlichen und naturnahen Ökosysteme in der EU bis 2030 auf den Weg der Erholung bringen. Dafür werden umfangreiche EU-Mittel bereitgestellt. Aus dem aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen werden rund 100 Mrd. € für die Förderung von biologischer Vielfalt und Wiederherstellung zweckgebunden.
Zu den vorgeschlagenen Zielen gehören:
- Umkehr des Rückgangs von Bestäuberpopulationen bis 2030 und danach Vergrößerung ihrer Populationen,
- Kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen bis 2030, eine Zunahme um 5 % bis 2050 und eine Baumüberschirmung von mindestens 10 % in allen europäischen Städten, Kleinstädten und Vororten sowie Nettozunahme an Grünflächen, die in Gebäude und Infrastruktur integriert sind,
- In landwirtschaftlichen Ökosystemen Zunahme der biologischen Vielfalt insgesamt und positive Entwicklung bei Wiesenschmetterlingen, Feldvögeln, organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden und Landschaftselementen mit großer Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen,
- Die Wiederherstellung und Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten entwässerten Torfmooren und Torfabbaugebieten,
- In Waldökosystemen Zunahme der biologischen Vielfalt insgesamt und positive Entwicklung in Bezug auf die Vernetzung der Wälder, Totholz, den Anteil von Wäldern mit uneinheitlicher Altersstruktur, Waldvögel und den Bestand an organischem Kohlenstoff,
- Wiederherstellung von Meereslebensräumen wie Seegraswiesen oder Sedimentböden und Wiederherstellung der Lebensräume von Meerestieren wie Delfinen und Schweinswalen, Haien und Seevögeln,
- Entfernung von Hindernissen in Flüssen, damit mindestens 25 000 Flusskilometer bis 2030 in frei fließende Flüsse umgewandelt werden.
Um zur Erreichung der Ziele beizutragen und gleichzeitig genug Flexibilität für nationale Besonderheiten einzuräumen, schreibt das Gesetz vor, dass bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne eng mit Wissenschaftlern, Interessenträgern und der Öffentlichkeit zusammengearbeitet werden muss. Ferner gibt es spezifische Governance-Vorschriften (Überwachung, Bewertung, Planung, Berichterstattung und Durchsetzung), die auch auf nationaler und europäischer Ebene die Politikgestaltung verbessern und sicherstellen würden, dass die Behörden die damit zusammenhängenden Fragen der biologischen Vielfalt, des Klimas und der Existenzgrundlagen gemeinsam berücksichtigen.
Mit dem Vorschlag wird ein zentrales Element des europäischen Grünen Deals verwirklicht: die in der Biodiversitätsstrategie für 2030 gemachte Zusage, dass Europa mit gutem Beispiel vorangeht, wenn es darum geht, den Verlust an biologischer Vielfalt umzukehren und die Natur wiederherzustellen. Er ist der wichtigste Beitrag der EU zu den laufenden Verhandlungen über einen globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020, der noch in diesem Jahr auf der Klimakonferenz (COP15) in Montreal vom 7. bis 15. Dezember angenommen werden soll.
Strenge Vorschriften zur Verringerung des Einsatzes chemischer Pestizide und zur Gewährleistung nachhaltigerer Lebensmittelsysteme bis 2030
Mit dem heute vorgelegten Vorschlag setzen wir unser Versprechen, den Verlust an biologischer Vielfalt in Europa zu stoppen, in die Tat um. Er wird zum Aufbau nachhaltiger Lebensmittelsysteme im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ beitragen und gleichzeitig eine dauerhafte Ernährungssicherheit gewährleisten und unsere Gesundheit schützen.
Die Wissenschaft und die Bürgerinnen und Bürger sind zunehmend besorgt über den Einsatz von Pestiziden und ihre sich akkumulierenden Rückstände und Metaboliten in der Umwelt. Im Schlussbericht der Konferenz zur Zukunft Europas haben Bürgerinnen und Bürger die Union explizit dazu aufgefordert, die Verwendung und Risiken von Pestiziden anzugehen. Die geltenden Vorschriften der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden haben sich als nicht streng genug erwiesen und werden nicht überall in gleichem Maße umgesetzt. Auch beim integrierten Pflanzenschutz (IPM) und mit anderen alternativen Konzepten wurden keine hinreichenden Fortschritte erzielt. Chemische Pestizide schädigen die menschliche Gesundheit und sind Ursache für den Rückgang der biologischen Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen. Sie kontaminieren die Luft, das Wasser und die Umwelt im weiteren Sinne. Die Kommission schlägt daher klare und verbindliche Regeln vor:
- Rechtsverbindliche Ziele auf EU- und nationaler Ebene zur Verringerung der Verwendung und des Risikos chemischer Pestizide und der Verwendung der gefährlicheren Pestizide um 50 % bis 2030. Die Mitgliedstaaten werden ihre eigenen nationalen Reduktionsziele innerhalb vorgegebener Parameter festlegen, um sicherzustellen, dass die EU-weiten Ziele erreicht werden. Strenge neue Vorschriften über umweltfreundliche Schädlingsbekämpfung: Mit neuen Maßnahmen wird sichergestellt, dass alle Landwirte und anderen beruflichen Verwender von Pestiziden die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) einhalten, wonach zunächst auf alternative umweltfreundliche Methoden zur Schädlingsprävention und -bekämpfung zurückgegriffen werden muss und chemische Pestizide nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen. Die Maßnahmen umfassen auch die obligatorische Führung von Aufzeichnungen durch Landwirte und andere gewerbliche Verwender. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten für alle Nutzpflanzen spezifische Vorschriften festlegen, in denen die anstelle von chemischen Pestiziden zu verwendenden Alternativen genannt werden.
- Verbot aller Pestizide in empfindlichen Gebieten. Die Verwendung von Pestiziden an Orten wie städtischen Grünflächen, einschließlich öffentlicher Parks und Gärten, Spielplätzen, Schulen, Freizeit- und Sportplätzen, öffentlichen Wegen und Natura-2000-Schutzgebieten sowie in allen ökologisch empfindlichen Gebieten, die für bedrohte Bestäuber erhalten werden müssen, wird generell verboten. Diese neuen Vorschriften sorgen dafür, dass wir im Alltag in unserer unmittelbaren Umgebung nicht mehr mit chemischen Pestiziden in Berührung kommen.
Mit dem Vorschlag wird die bestehende Richtlinie in eine Verordnung umgewandelt, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt. Damit werden die Probleme aufgrund der schwachen und uneinheitlichen Umsetzung der bestehenden Vorschriften in den letzten zehn Jahren angegangen. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission ausführliche jährliche Fortschritts- und Durchführungsberichte vorlegen.
Mehr Information & Quelle
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 22. Juni 2022, letzter Zugriff am 27.06.2022