Unterzeichnung der Baumkonvention
Das Umweltbundesamt hat die Österreichische Baumkonvention unterzeichnet und bekennt sich damit zu einem sensiblen, differenzierten und möglichst schonenden Umgang mit Wäldern und Baumbeständen.
Umweltbundesamt-Studie zu Baumsicherung
Eine im November 2019 veröffentlichte Studie des Umweltbundesamtes bestätigt: Die Praxis der vorsorglichen Fällungen entlang von Straßen und Wegen aus Angst vor Schadenersatzansprüchen könnte fast ein Viertel der österreichischen Wälder und tausende Straßen- und Parkbäume treffen. Insgesamt sind es 959.029 Hektar - das sind 24,1 Prozent aller bundesweiten Waldstücke. Das Umweltbundesamt hatte für diese Studie im Auftrag der Stadt Wien Umweltschutz sämtliche Verkehrswege Österreichs von Autobahnen und Schnellstraßen über Landstraßen bis hin zu Forststraßen und Wanderwegen analysiert.
Österreichische Baumkonvention
Die Österreichische Baumkonvention wurde von der Plattform „Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft“ verfasst. Mittlerweile gehören ihr 40 Institutionen und Persönlichkeiten an. Ausgangspunkt war eine Projektstudie zu umweltrechtlichen Haftungsfragen, die 2016 von der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) sowie der Wiener Umweltanwaltschaft bei der Johannes-Kepler-Universität Linz in Auftrag gegeben worden war. Anlass für die Gründung der Plattform waren die immer häufiger durchgeführten massiven „Sicherheitsschnitte“ und Rodungen entlang öffentlich zugänglicher Waldbestände und an Einzelbäumen.
In der Österreichischen Baumkonvention wird nun unter anderem bekräftigt: „Bei der Durchführung von Pflegemaßnahmen ist Baumschonung das oberste Gebot. Gleichzeitig ist auf die Zumutbarkeit für Baumverantwortliche und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu achten. Bäume sind natürlich gewachsene Organismen und daher hinsichtlich der Einschätzung von Risiken nicht mit einem Bauwerk gleichzusetzen. Wichtig ist, Bäume im Zusammenhang mit ihrem Standort und den dort gegebenen Sicherheitserwartungen differenziert zu betrachten und Maßnahmen der Kontrolle, Pflege und Information darauf abzustimmen. Vorsorgliche Fällungen und drastische Rückschnitte aus Angst vor Haftungsfolgen sind weder wirtschaftlich noch für Menschen und Umwelt nützlich. Anzustreben ist daher auch eine Weiterentwicklung der dafür maßgeblichen rechtlichen Grundlagen, nicht zuletzt um mehr Rechtssicherheit herzustellen. Das Verständnis, die Alltagskompetenz und die Eigenverantwortung der Bevölkerung im Umgang mit Bäumen ist durch entsprechende Bewusstseinsbildung zu stärken.“
Baumhaftung - Baumsicherung (Studie)
Quelle:Pressemitteilung Umweltbundesamt vom 09.09.2021 (letzter Zugriff am 14.07.2021)