Rote Listen gefährdeter Arten

Rote Listen stellen Daten über die Gefährdung von Arten zur Verfügung. Diese sind für den Artenschutz eine dringend benötigte Grundlage, um effiziente Strategien und Maßnahmen entwickeln und umsetzen zu können. In den Roten Listen werden die Arten eines bestimmten Gebietes verschiedenen Kategorien zugeordnet. Diese spiegeln das Gefährdungsausmaß wider.  Eine Art gilt in Österreich als ausgestorben, wenn sie seit 50 Jahren nicht mehr nachgewiesen werden konnte.

Blüten der in Österreich heimischen Frauenschuhorchidee.

Die Bedeutung der Roten Listen liegt u.a. darin, dass sie als Grundlage bei der Entwicklung von Naturschutzstrategien und Managementmaßnahmen dienen sowie als Entscheidungshilfe bei der Auswahl von Schutzgebieten und bei der Erstellung von Umweltverträglichkeitsprüfungen herangezogen werden. 

In Österreich stehen 1.274 Farn- und Blütenpflanzen auf der "Roten Liste". 66 Arten sind österreichweit ausgestorben bzw. verschollen, 235 Arten sind vom Aussterben bedroht, dazu kommen weitere 973 Arten, die in geringerem oder selten auch unbekanntem Ausmaß gefährdet sind (Schratt-Ehrendorfer et al. 2022).