Jetzt mitmachen beim Natur beobachten und schützen!
Das Umweltbundesamt lädt zum Mitmachen im Rahmen eines Citizen-Science-Projektes ein
Ab sofort können Hobby-Forscher:innen ihre Beobachtungen zu geschützten Tieren und Pflanzen sowie zu ausgewählten gebietsfremden Arten durch die Naturbeobachtungs-App iNaturalist der Forschung zur Verfügung stellen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, um die Verbreitung dieser Arten in Österreich zu erheben.
Gämse, Hirschkäfer, Ziesel & Co
Für zwei vom Umweltbundesamt koordinierte Projekte können die Vorkommen mittels Fotos dokumentiert und mit der Community geteilt werden. Im ersten geht es um eine Auswahl von Tier- und Pflanzenarten in Österreich, die durch die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie besonders geschützt sind, wie Gämse, Hirschkäfer und Ziesel.
In der Europäischen Union sind Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) geschützt. Für diese ist ein strenger Artenschutz und ein Gebietsschutz (Natura 2000) vorgesehen. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen zu können, müssen die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen laufend überwachen (Art. 11-Monitoringverpflichtung) und über die Ergebnisse alle sechs Jahre an die Europäische Kommission berichten (Art. 17-Berichte). Das Umweltbundesamt koordiniert im Auftrag und für die österreichischen Bundesländer die Datenerhebung und Berichtserstellung. Finanziert wird sie aus dem Förderprogramm der ländlichen Entwicklung LE 2023-2027.
Drüsiges Springkraut, Götterbaum, Rotwangen-Schmuckschildkröte & Co
Mit dem zweiten Umweltbundesamt Projekt sollen in Österreich noch nicht vorkommende, gebietsfremde Arten der Unionsliste frühzeitig entdeckt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Für die bereits weit verbreiteten Neobiota, wie das Drüsige Springkraut, den Götterbaum oder die Rotwangen-Schmuckschildkröte, soll die weitere Ausbreitung nach Möglichkeit kontrolliert werden.
Gebietsfremde Arten oder Neobiota sind Pflanzen, Pilze, Tiere und Mikroorganismen, die durch den Menschen in Regionen gelangen, die sie aus eigener Kraft nicht erreichen können. Einige dieser Arten können sich in den neuen Gebieten dauerhaft behaupten und ausbreiten. Manche Arten, die sogenannten invasiven gebietsfremden Arten, können die heimische biologische Vielfalt und die Leistungen von Ökosystemen gefährden oder nachteilig beeinflussen.
Seit 1. Jänner 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Ziel ist, die Biodiversität und Leistungen der Ökosysteme zu erhalten. Die Bestimmungen der Verordnung gelten für 88 invasive Tier- und Pflanzenarten, von denen derzeit 32 Arten in Österreich vorkommen. Diese Arten dürfen nicht vorsätzlich in das Gebiet verbracht, gehalten oder gezüchtet, befördert oder in die Umwelt freigesetzt werden.
Links
Fokus-Arten für den Naturschutz in Österreich
Gebietsfremde Arten von EU-weiter Bedeutung in Österreich