Nationale Aktivitäten
Österreich hat die Biodiversitäts-Konvention am 13. Juni 1992 in Rio de Janeiro unterzeichnet und am 18. August 1994 ratifiziert. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt wurde 1995 nach einem Nationalratsbeschluss als Bundesgesetzblatt Nr. 213/1995 kundgemacht.
Durch die Ratifikation ist Österreich als Vertragspartei die Verpflichtung zur Umsetzung der Inhalte der Konvention eingegangen, das heißt insbesondere: Schutz der biologischen Vielfalt durch entsprechende nationale Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen gehören:
- Strategien, Pläne, Programme und Bestimmungen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt (z. B. nationale Umsetzungsstrategie, gesetzliche Normen)
- Die Berücksichtigung der Auswirkungen von Einzelprojekten, Flächenwidmungsplänen, Gesetzen etc. auf die Artenvielfalt (z. B. durch Umweltverträglichkeitsprüfungen)
- Schutzmaßnahmen vor Ort (z. B. Ausweisung von Schutzgebieten)
- Kooperation mit Entwicklungsländern (z. B. Unterstützung durch Technologietransfer)
Beispiele für Maßnahmen zur Umsetzung sind:
- Naturschutzgesetze der Länder
- Artenschutzprojekte (z. B. Wiedereinbürgerung gefährdeter Arten)
- Förderung von Ökowertflächen und Grünbrachen
- Einrichtung von Schutzgebieten (Nationalparks etc.)
- Umweltkontrollgesetz
- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz