Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme
Die Vereinten Nationen haben das aktuelle Jahrzehnt zur Dekade der “Wiederherstellung von Ökosystemen” ausgerufen. In der Europäischen Union sollen mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme bis zum Jahr 2050 geschädigte Ökosysteme und Lebensräume in einen guten Zustand versetzt werden. Den Fahrplan dafür sollen die Mitgliedstaaten in nationalen Wiederherstellungsplänen erstellen.
EU-Verordnung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme
Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme sollen in der EU bis zum Jahr 2050 geschädigte Ökosysteme und Lebensräume in einen guten Zustand versetzt werden. Von Agrarlandschaften, über Grünflächen, Gewässer bis Wälder – viele unterschiedliche Lebensräume werden von der geplanten EU-Verordnung erfasst. Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind in Österreich insbesondere die Bundesländer, das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) und die Gemeinden verantwortlich. Bei Umsetzung der Maßnahmen, ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass sich die biologische Vielfalt und Funktionalität der wiederhergestellten Ökosysteme stark verbessern werden.
Infos zur Umsetzung in Österreich
Verordnung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme (Umweltbundesamt)
Fragen und Antworten (umweltbundesamt.at)
Renaturierung - Umsetzungsdialog
Links
Regulation - EU - 2024/1991 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
UN Decade on Ecosystem Restoration 2021-2030
Europäischer Grüner Deal (europa.eu)
Biodiversity strategy for 2030 (europa.eu)
Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ (BMK)
Biodiversitätsfonds Österreich (BMK)
Globaler Biodiversitätsrahmen (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, GBF